infos für Anbieter

 

 

Die Bürgerkarte ist modernes Empfehlungsmarkting zugunsten des regionalen Einzelhandels. 

Darüber hinaus bewirkt die Bürgerkarte regionale Wirtschaftskreisläufe. 

Und sie bewirkt das faire Miteinander von Wirtschaft und Gemeinwohl

 

Der Deal:

Die Bürgerinnen und Bürger, sowie die Vereine und deren Mitglieder stärken mit der Bürgerkarte 

regionale Händler, Firmen und Dienstleister

und diese dafür die von ihren Kunden ausgewählten Vereine und Bürgerprojekte

 

 

Vorteile:

  • Sie werden zum Anziehungspunkt für Kunden, die mit ihrem Einkauf gezielt ihren Verein unterstützen wollen
  • Ihr Unternehmen wird von den Förderprojekten und deren Mitgliedern beworben
  • dies führt zu Neukunden,  zu Umsatzsteigerungen und zu einer nachhaltigen Kundenbindung, basierend auf der fairen Partnerschaft zugunsten gemeinsamer Bürgerprojekte
  • Sie werden Partner eines starken B2B Anbieter-Netzwerkes
  • durch die konkreten Anreize für das B2B, werden nicht nur die Verbraucher, sondern alle teilnehmenden Anbieter auf Ihr Unternehmen aufmerksam.
  • Ihre Sowiesokosten für Marketing und Soziales werden deutlich  effektiver  und öffentlich wirksamer eingesetzt
  • Geringes Kostenrisiko, denn ohne Umsatz keine Kosten
  • Alle Förderbeiträge sind als Betriebsausgaben zu 100% steuerlich absetzbar  
  • Kundenkarte inclusive -- Werden Sie ohne Mehrkosten zum Herausgeber Ihrer eigenen Bürgerkarte mit Ihrem Firmenlogo und Ihnen besonders am Herzen liegenden Förderprojekten.

 

                 Praktische Handhabung

Das ist zu tun:

Nach dem Bezahlvorgang den Kundenumsatz und die Kartennummer bei Bürger-vermögen-Viel einbuchen.

Dazu genügt jedes internetfähige Gerät, wie z.B.: ein Smartphone oder Tablett PC.

Für Supermärkte oder bei Läden mit hohem Kundenaufkommen bieten wir ein  Profi-Tablett  an.

Tipp: Alternativ kann das Einbuchen auch zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 3 Tagen) geschehen.  Hierzu einfach erst mal die Kartennummer auf einen zweiten Kassenbon (Kopie) notieren und dann zwischendurch einbuchen.

Umsätze unter 10,- Euro werden nicht eingebucht.

Bei Rechnungen

Den Rechnungsbetrag und die Kartennummer bei Bürger-vermögen-Viel einbuchen.1

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Ohne Umsatz keine laufenden Kosten:

Die einmalige Einrichtungspauschale beträgt 120,- € pro Region.

Bei Kundenumsätzen wird je Kundenumsatz eine Gebühr in Höhe von 1% erhoben, maximal jedoch 100,- €/Monat.

Die in die BVV-Buchungsmaske eingebuchte Kundenumsätze werden 1 zu 1 in Form von B2Bees dokumentiert.2 B2Bees können mit der Unternehmer-Bürgerkarte an andere Anbieter in gleicher Höhe zum Umsatz weitergegeben werden. Oder gegen einen Gemeinwohlbeitrag in Höhe von 2% kostenpflichtig aufgelöst werden.3

Für B2Bees, die weder weitergegeben noch aufgelöst werden, werden „Parkgebühren“ in Höhe von 0,0001 € je B2Bee pro Tag erhoben. (ca. 0,3% pro Monat

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Durch die konkreten Anreize für das B-2-B entstehen regionale Wirtschaftskreisläufe

  • Wenn Sie als Anbieter ihre B2Bees weitergeben, vermeiden Sie sowohl "Parkgebühren", wie auch Gebühren für das Auflösen der B2Bees.
  • Durch diese Regelung ist es für alle Anbieter sehr attraktiv, miteinander in Geschäftsbeziehung zu treten.

Alle Gebühren und Beiträge sind Werbungskosten und damit Betriebsausgaben.

Hinweis: In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Teil der B2Bees im Netzwerk cirkuliert und nur ein Teil von den Anbietern aufgelöst wird. Da für die cirkulierenden B2Bees Parkgebühren anfallen, erhalten die Förderprojeke auch dann ihre Guthaben, wenn die B2Bees von den Firmen noch nicht gegen einen Gemeinwohlbeitrag aufgelöst wurden.  

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1, Alternativ: Kunden mit einer persönlichen Bürgerkarte haben ebenfalls die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag und die Kartennummer in die BVV-Buchungsmaske einzubuchen. Als Anbieter erhalten Sie in diesem Fall eine Benachrichtigung per E-Mail mit Kundennamen, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Betrag. Geben Sie die Buchungsanfrage per Mausklick frei, ist die Buchung akzeptiert und abgeschlossen.

2, Die B2Bees sind weder Geld, Regionalgeld oder ein alternatives Zahlungsmittel. Es kann mit ihnen nichts gekauft oder eingetauscht werden. Sie dienen ausschließlich der Ermittlung der Gemeinwohlbeiträge.

3, Dies geschieht durch einen vom Anbieter ausgelösten Buchungsvorgang im BVV-Buchungssystem.

 

 

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