Bürgervermögen

Die BÜRGERKARTE verhilft Bürgern zu einem regionalen Bürgervermögen. Über die Verwendung des Bürgervermögens entscheidet jede Region autonom.

Entweder mittels direktdemokratischer Abstimmungsverfahren via Internet, einem hierzu einberufenen Bürgerparlament oder durch hierzu von den Teilnehmern entsprechend autorisierte Personen.

Stimmberechtigt sind alle einer Region zugehörenden Teilnehmer mit einer persönlichen Bürgerkarte. Die Zuordnung zur Region ergibt sich aus der Anmeldung.1

Über die Verwendung des Bürgervermögens wird in der Regel einmal im Jahr entschieden.

Die Organisation obliegt den einzelnen Regionen/Initiativen.

Beschliessen die Teilnehmer einer Region, keine Abstimmung durchzuführen, wird das Bürgervermögen anteilig den Förderprojekten in der Region gutgeschrieben.

 

1, Die Region ist für jeden Teilnehmer frei auswählbar. Sie ist nicht an den Wohn-, oder Firmensitz gebunden.

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