Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Anbieter

Ziel von BÜRGER-vermögen-VIEL ist es, Bürgerparlamente zu ermöglichen, Bürgeranliegen und Vereinen zu finanziellen Mitteln zu verhelfen, Bürgerengagement zu fördern und der faire Umgang mit Anbietern, die sich für das Gemeinwohl engagieren. Darüber hinausgehend werden konkrete Anreize für das  B2B gesetzt. Die dafür notwendigen IT- und Abrechnungsdienstleistungen werden von dem Social Business Unternehmen BVV-Service GmbH durchgeführt. Die BVV-Service GmbH und der Anbieter treffen folgende Vereinbarung:

1. Definitionen:

1.1. Die BVV-Website ist über die URL www.Bürger-vermögen-viel.de erreichbar. Sie dient allen Teilnehmern der Information und Anmeldung und als Zugang zur BVV- Buchungsplattform.

1.2. Als Förderprojekt gelten die auf der BVV-Website als Förderprojekte aufgelisteten natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen.

1.3. Anbieter sind Unternehmen, welche bei BVV teilnehmen und parallel zu Euro-Umsätzen das Buchen von Bürgerpunkten (Talern) akzeptieren und ihren Verwaltungssitz in der Europäischen Union haben.

1.4. Bürger/Verbraucher ist jede Person, der eine Bürgerkarte erteilt wurde. Sie ist nicht zwingend ein Verbraucher im Sinne des §13des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.5. Region/Initiative organisiert in ihrer Region eigenständig Bürgerparlamente und die Herausgabe von Bürgerkarten. Die Teilnehmer entscheiden mit der Anmeldung, welcher Region/Initiative sie angehören wollen. Dies kann vom tatsächlichen Wohn- oder Firmensitz abweichen.

1.6. Die BVV-Buchungsplattform dient Anbietern der Buchung, Weitergabe und Neutralisierung von Bürgerpunkten (Bürgertaler). 

1.7. Buchungsvorgänge: Das Einbuchen der Kundenumsätze in die BVV-Buchungsplattform erfolgt in der Regel durch den Anbieter. Für den Verbraucher genügt es, dem Anbieter die Nummer der Bürgerkarte mitzuteilen. Verbraucher wie Anbieter können mittels der BVV-Buchungsplattform bei Anbietern das Einbuchen von Rechnungen beantragen. Der Anbieter bekommt in diesem Fall eine automatisierte Nachricht per Email mit der Aufforderung die Buchungsanfrage einzubuchen.

1.8. Bürgerpunkte (Bürgertaler) entstehen bei Anbietern anlässlich von Verbraucherumsätzen, indem die Nummer der Bürgerkarte und der Umsatz in die BVV-Buchungsplattform eingebucht wird. Bürgerpunkte können über die BVV-Buchungsplattform an andere Anbieter weitergegeben werden. Sie sind kein Zahlungsmittel. Sie sind Bemessungsgrundlage für die vom Anbieter gegebenenfalls zu entrichtenden Gemeinwohlbeiträge oder Parkgebühren. 

1.9. Parkgebühren: Für Bürgerpunkte, die weder weitergegeben noch aufgelöst werden, werden „Parkgebühren“ in Höhe von 0,0001 Euro je Bürgerpunkt pro Tag erhoben. (entspricht einer Gebühr von ca. 0,3% pro Monat)

1.10. Vom Anbieter zu zahlende Gemeinwohlbeiträge entstehen durch einen vom Anbieter ausgelösten Buchungsvorgang zur Auflösung (Neutralisierung) von Bürgerpunkten. Er beträgt je neutralisierten Bürgerpunkt 2,0%. 1,8% der Gemeinwohlbeiträge fließen an die auf der Bürgerkarte hinterlegten Förderprojekte und 0,2% in die regionalen Bürgervermögen. Der Gemeinwohlbeitrag dient damit ausdrücklich nicht ausschließlich der Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung.

1.11. Der umsatzbezogene Projektbeitrag in Höhe von 1% auf die in die BVV-Buchungsplattform eingebuchten Kundenumsätze dient dem Projektaufbau, dem Unterhalt der BVV-Buchungsplattform und zur Finanzierung der Abrechnungsdienstleistungen.  Für die,  je Anbieter über 10.000,- Euro Umsatz im Monat hinausgehend eingebuchten Kundenumsätze, reduziert sich der Projektbeitrag auf  0,2%.  

1.12. Das Bürgervermögen stellt einen Teil der von der BVV-Service GmbH verwalteten Gemeinwohlbeiträge dar, über dessen Verwendung die Teilnehmer einer Region gemeinsam mittels des zu diesem Zweck einberufenen Bürgerparlamentes entscheiden.

1.13. Die Abrechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt in der Regel vierteljährlich.  Liegen die Rechnungsbeträge unter 20,00 €, kann die Rechnungsstellung ins nächste Quartal verlegt werden.

2. Vertragsschluss

2.1. Vertragspartner des Anbieters ist die BVV-Service GmbH, Egglsee 8A, 85560 Ebersberg.

2.2. Anbieter können in der Regel nur Personen sein, die eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nach § 14 Abs. 1 BGB ausüben und ihren Verwaltungssitz in der Europäischen Union haben.

2.3. Ein Antrag auf Abschluss des vorliegenden Vertrages erfolgt durch die Anmeldung des Anbieters über die BVV-Website. Der Anmelder hat die bei der Anmeldung verlangten Daten korrekt anzugeben.

2.4. Der Vertrag kommt zustande, wenn dem Anbieter von der BVV-Service GmbH die Zugangsdaten zum BVV-Konto übermittelt werden. Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen von der BVV Service GmbH abgelehnt werden.

2.5. Das auf der BVV-Buchungsplattform dem Anbieter zugewiesene BVV-Konto darf ausschließlich durch den Anbieter genutzt werden. Der Anbieter ist verpflichtet, das mit den Zugangsdaten übersandte Einmal-Passwort unverzüglich nach Erhalt zu ändern und das geänderte Passwort in regelmäßigen Zeitabständen von längstens einem halben Jahr nach den jeweils aktuellen Vorgaben zum IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI-Grundschutz), zu finden unter: www.bsi.bund.de/bshb, zu ändern. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, sein Passwort für das BVV-Konto sorgfältig aufzubewahren und gegen Abhandenkommen und unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Der Anbieter hat das Passwort unverzüglich zu ändern bzw. von der BVV-Service GmbH ändern zu lassen, wenn er Anlass zur Annahme hat, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten. Das gilt auch, wenn diese Dritten zuvor berechtigt waren, Kenntnis vom Passwort zu erhalten.

2.6. Der Anbieter ist verpflichtet, die BVV-Service GmbH unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass sein BVV-Konto von Dritten in unzulässiger Weise verwendet wurde bzw. wenn eine solche Verwendung droht. In diesem Fall ist die BVV-Service GmbH berechtigt, das BVV-Konto vorübergehend zu sperren und die weitere Abwicklung postalisch oder auf eine andere sichere Art und Weise auf Kosten des Anbieters durchzuführen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

2.7. Der Anbieter hat stets einen ausreichend gegen Angriffe und Schadsoftware (Viren, Trojaner, Malware, Spyware, Adware, etc.) geschützten Computerzugang zum BVV-Konto zu verwenden und diesen Schutz regelmäßig zu kontrollieren.

3. Pflichten des Anbieters

2.1. Der Anbieter wird Änderungen seiner persönlichen Daten der BVV-Service GmbH umgehend mitteilen.

2.2. Der Anbieter wird am BVV-Gemeinwohlkreislauf nach den Regeln der Ziffer 4. mitwirken und seine diesbezüglichen Pflichten sorgfältig erfüllen.

2.3. Der Anbieter ist verpflichtet, die Daten der am Gemeinwohlkreislauf beteiligten Dritten ausschließlich zu Buchungszwecken, beispielsweise zur Übertragung von Bürgerpunkten, zu verwenden und sie insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben, auszuwerten oder anderweitig zu verwenden.

4. BVV-Gemeinwohlkreislauf

4.1. Ein funktionierender BVV-Gemeinwohlkreislauf setzt die Generierung von Bürgerpunkten voraus. Dazu hat der Anbieter ab einem Zahlbetrag in Höhe von 10,- Euro das Einbuchen der Kartenummer und des Zahlbetrages auf sein BVV-Konto vorzunehmen, sobald sich ein Verbraucher oder Anbieter bei einem entgeltlichen Geschäftsabschluss mit dem Anbieter durch die BVV-Bürgerkarte oder über die BVV-Buchungsplattform als Teilnehmer am BVV-Gemeinwohlkreislauf ausweist. Fällige Buchungen sind binnen 5 Werktagen vorzunehmen.

4.2. Daneben sind Kundenumsätze im Falle von berechtigten Buchungsanfragen von Verbrauchern oder Anbietern zu buchen. Eine Buchungsanfrage ist berechtigt, wenn sie unter Angabe einer BVV-Kundennummer und der Zahlungsdaten (Beleg- oder Rechnungsnummer, Datum, Betrag) erfolgt. Der Betrag ist, sofern korrekt, binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Buchungsanfrage vom Anbieter einzubuchen.

4.3. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Stornierung oder anderweitigen Rückabwicklung eines Geschäfts, bei dem Bürgerpunkte gebucht wurden (z.B. im Falle von Rücktritt oder Widerruf durch den Verbraucher), kann der Anbieter binnen einer Frist von einem Monat nach Rückabwicklung gegenüber der BVV-Service GmbH die Stornierung der entsprechenden Bürgerpunkte beantragen. Dem Antrag sind nachvollziehbare Angaben über den an den Verbraucher zurückerstatteten Betrag sowie entsprechende Nachweise (Rechnung, Überweisungs-/Auszahlungsbelege) beizufügen. Er kann per E-Mail an support@bvvservice.de gerichtet werden.

4.4. Der Anbieter kann Bürgerpunkte über die BVV-Buchungsplattform jederzeit eigenständig ganz oder teilweise gebührenpflichtig auflösen (neutralisieren).

4.5 Der beim Auflösen (Neutralisieren) von Bürgerpunkten anfallende Gemeinwohlbeitrag  wird von der BVV-Service GmbH zu 100% wie folgt weitergeleitet: 1,8% erhalten die von den Verbrauchern ausgewählten Förderprojekte und 0,2% fließt in die Bürgervermögen.

4.6. Im B2B Bereich können abweichend vom Geschäftsumsatz sowohl höhere, als auch niedrigere Einbuchungen von Bürgerpunkten individuell vereinbart werden.

4.7. Zur Vermeidung von Parkgebühren nach Ziffer 1.9, können Anbieter bis zu 10.000 Bürgerpunkte im Voraus auflösen. Das BVV-Konto weist dann einen Minusstand auf, der sich durch akzeptierte Bürgerpunkte entsprechend wieder auffüllt. Für Minuskontostände entstehen dem Anbieter außer den Gebühren für das Auflösen keine weiteren Gebühren.

4.8. Anbieter haben die Möglichkeit zum gezielten Sponsoring oder zu Werbezwecken zeitlich befristet oder dauerhaft die Akzeptanzquote von Bürgerpunkten für alle oder auch nur einzelne Förderprojekte zu erhöhen. Z.B., Kundenumsätze in doppelter oder mehrfacher Höhe einbuchen.

4.9. Anbieter können zum gezielten Sponsoring einzelne Förderprojekte auch frei fördern, indem sie unabhängig von Kundenumsätzen zu deren Gunsten Bürgerpunkte einbuchen.

4.10. Handelt es sich um ein Geschäft zwischen einem Anbieter und einem Verbraucher, dem ein frei ausgehandelter Vertrag zugrundeliegt, z.B. bei Angeboten von  Handwerksbetrieben oder  Dienstleistern, können abweichend vom Geschäftsumsatz sowohl höhere, als auch niedrigere Einbuchungen von Bürgerpunkten individuell vereinbart werden.

5. Leistungen der BVV-Service GmbH

5.1. Die BVV-Service GmbH wird den Anbieter auf der BVV-Website und nach eigenem Ermessen in den sonstigen Werbemedien als Anbieter aufführen. Dabei werden insbesondere folgende Daten aufgeführt: ausgewählte Region/en, Firmenlogo, Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, ausgewählte Branche, angegebene Begriffe des Sortiments.

5.2. Die BVV-Service GmbH stellt dem Anbieter auf Wunsch einen als extern gekennzeichneten Link auf die Website des Anbieters auf der BVV-Website zur Verfügung.

5.3. Die BVV-Service GmbH verwaltet die BVV-Website sowie die BVV-Konten der Anbieter. Sie stellt dem Anbieter ein BVV-Punktekonto nebst individuellen Zugangsdaten zur Verfügung. Dazu wird die BVV-Service GmbH für die Verbindung zwischen der BVV-Website und dem Internet Sorge tragen, damit die BVV-Website über das Internet erreichbar ist und die BVV-Punktekonten genutzt werden können. Die BVV-Service GmbH wird vom Anbieter kein zusätzliches Entgelt für die Nutzung der BVV-Website erheben.

5.4. Die BVV-Service GmbH wird sich bemühen, die BVV-Website stets rund um die Uhr weltweit abrufbar zu halten. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die BVV-Website aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der BVV-Service GmbH liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Die BVV-Service GmbH übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugriffs auf die BVV-Website.

5.5. Die BVV-Service GmbH ist berechtigt, den Zugriff auf die BVV-Website und deren Abrufbarkeit vorübergehend ganz oder teilweise zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtsverletzende Inhalte oder Zugriffe vorliegt, insbesondere aufgrund von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die BVV-Service GmbH wird in diesem Falle den Anbieter unverzüglich über die Sperrung unter Angabe der Gründe benachrichtigen. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5.6. Die von Anbietern zu entrichtenden Beiträge und Gebühren werden vierteljährlich ermittelt und den Anbietern durch die BVV Service GmbH in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind nach erfolgter Rechnungsstellung fällig und werden in der Regel von der BVV Service GmbH per Lastschrift eingezogen. Die BVV Service GmbH behält sich vor, fällige Rechnungen auf einen späteren Termin zusammenzufassen.

6. Zahlungsverzug und zusätzliche Bearbeitungsgebühr

Die BVV-Service GmbH behält sich im Falle des Zahlungsverzugs durch den Anbieter vor, eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erheben.

7. Haftung

7.1. Die Haftung der BVV-Service GmbH ist vorbehaltlich Ziffer 7.2 ausgeschlossen. Das gilt insbesondere bei Datenverlusten und Schäden, die auf technische Anpassungen oder Veränderungen der BVV-Website zurückzuführen sind, bei einer Verletzung der Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem BVV-Konto nach den Ziffern 2.5 bis 2.7, bei rechtsverletzenden Inhalten von Webseiten Dritter, die auf der BVV-Website verlinkt sind und dabei als „Extern“ gekennzeichnet sind sowie bei Rechtsverletzungen von Anbietern, Verbrauchern oder Förderprojekten.

7.2. Die BVV-Service GmbH haftet

(1) ungeachtet der Begehungsform für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;

(2) für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen;

(3) bei der Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag, wenn diese vertragswesentlich sind (Kardinalspflichten). Vertragswesentliche Pflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf;

(4) nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3. Soweit die Haftung nach Ziffer 7.1 bis 7.2. nicht bereits ausgeschlossen ist, haftet die BVV-Service GmbH nur bis zur Höhe des vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung der BVV-Service GmbH wegen einer Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen Dritter zurückzuführen sind, beschränkt auf die Höhe des für die BVV-Service GmbH möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdiensteanbieter.

7.4. Soweit die Haftung nach Ziffer 7.1 und Ziffer 7.3 ausgeschlossen oder beschränkt wurde, gilt dies auch für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der BVV-Service GmbH.

7.5. Der Anbieter ist verpflichtet, die BVV-Service GmbH von allen Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern oder damit zusammenhängende Nebenforderungen Dritter freizustellen, die auf ein Verhalten des Anbieters zurückzuführen sind. Dazu gehören auch Ansprüche Dritter aufgrund von kartell- oder lauterkeitsrechtlichen Verstößen des Anbieters.

7.6. Der Anbieter haftet insbesondere für sämtliche Schäden, die auf einer missbräuchlichen Verwendung seines BVV-Kontos beruhen.

8. Kündigung

8.1. Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende möglich. Zur Kündigung genügt die Textform. Das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.2. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist für die BVV-Service GmbH insbesondere dann gegeben, wenn

(1) der Anbieter rechtsverletzende Inhalte auf seinem Eintrag auf der BVV-Website widergibt; dazu gehören insbesondere Ehr-, Persönlichkeitsrechts-, oder Immaterialgüterrechtsverletzungen;

(2) der Anbieter die BVV-Website oder den BVV-Gemeinwohlkreislauf in einer Art und Weise nutzt, die der Zielsetzung und den Interessen des BVV oder der BVV-Service GmbH unzumutbar zuwiderläuft;

(3) der Anbieter eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verletzt und diese Verletzung trotz einer entsprechenden Aufforderung nicht einstellt. Als wesentliche Vertragspflicht gelten insbesondere die Pflichten gemäß Ziffern 2.5 bis 2.7.

8.3. Befinden sich bei Beendigung des Vertragsverhältnisses noch Bürgerpunkte (Taler) auf dem BVV-Konto des Anbieters, so sind diese zum Vertragsende zu neutralisieren. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.

9. Sonstiges, Anpassung der AGB

9.1. Dieser zwischen dem Anbieter und der BVV-Service GmbH abgeschlossene Dienstleistungsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2. Handelt der Anbieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich der Gerichtsstand am Sitz der BVV Service GmbH zuständig. Die BVV Service GmbH bleibt jedoch berechtigt, am Gerichtsstand des Sitzes des Anbieters zu klagen.

9.3. Die BVV Service GmbH behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorbehaltlich Ziffer 9.4, an die Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit durch Mitteilung gegenüber dem Anbieter anzupassen. Im Fall einer Anpassung steht dem Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu. Das Kündigungsrecht kann längstens einen Monat nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden. Auf diese Folgen wird der Anbieter in der Mitteilung hingewiesen.

10. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame gesetzliche Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

11. Datenschutz: Die BVV Service GmbH nimmt den Datenschutz ernst und möchte daher über Folgendes informieren: Durch Anmeldung auf der BVV-Website sowie anlässlich aller Kommunikationsvorgänge mit der BVV-Service GmbH werden eventuell personenbezogene und personenbeziehbare Daten vom Anbieter erhoben, verarbeitet und genutzt (im Folgenden: Datenverarbeitung).

Die Angabe von personenbezogenen Daten ist zwar freiwillig, jedoch notwendig, um diesen Vertrag eingehen zu können. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der Abwicklung dieses Vertrages, einschließlich der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.

Natürliche Personen haben ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten gemäß § 34 BDSG. Die BVV-Service GmbH, Egglesee 8A, 85560 Ebersberg steht dazu als verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung zur Verfügung.

12. Technische Servicehotline: Fragen zu technischen Belangen oder zur BVV- Buchungsplattform sind per Email an support@bvvservice.de zu richten.

AGB für Verbraucher

Ziel von BÜRGER-vermögen-VIEL ist es, Bürgerparlamente zu ermöglichen, Bürgerprojekten und Vereinen zu finanziellen Mitteln zu verhelfen, Bürgerengagement zu fördern, sowie der faire Umgang mit Anbietern, die sich für das Gemeinwohl engagieren. Die von den teilnehmenden Anbietern entrichteten Gemeinwohlbeiträge werden zu 100% an die von den Verbrauchern ausgewählten Bürger- und Förderprojekte weitergeleitet. Die dazu notwendigen  IT- und Abrechnungsdienstleistungen werden von dem Social Business Unternehmen BVV-Service GmbH ausgeführt. Die Teilnahme erfordert keine Mitgliedschaft bei BÜRGER-vermögen-VIEL.

Begriffe und Definitionen:  Die BVV-Webseite ist über die URL www.buerger-vermoegen-viel.de erreichbar. Region/Initiative organisieren in ihrer Region eigenständig Bürgerparlamente und die Herausgabe von Bürgerkarten. Die Teilnehmer entscheiden mit der Anmeldung, welcher Region/Initiative sie angehören wollen. Dies kann vom tatsächlichen Wohnsitz abweichen. Als Förderprojekt gelten die auf der BVV-Website als Förderprojekte aufgelisteten natürlichen oder juristischen Personen. Anbieter sind Unternehmen, welche bei BVV teilnehmen. Die aktuellen Guthaben der einzelnen Vereine, Förderprojekte und Bürgervermögen sind tagesaktuell für jede Region auf der BVV-Webseite einsehbar.  Die Bürgerparlamente dienen der Vergabe der Bürgervermögen durch die Teilnehmer einer Region und werden zu diesem Zweck von der für die Region zuständigen Initiative organisiert und durchgeführt.

1. Geltungsbereich: Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle als Bürger/Verbraucher teilnehmenden Personen bei BÜRGER-vermögen-VIEL.

2. Teilnahme: Die Teilnahme erfordert keine Mitgliedschaft. Es besteht für Verbraucher aber die Möglichkeit, sich über die Webseite www.buerger-vermoegen-viel.de als Verbraucher anzumelden. Angemeldete Verbraucher erhalten eine persönliche Bürgerkarte mit eigener Nummer, persönliche LoginDaten in die BVV-Buchugnsplattform und sind zur Teilnahme an dem Bürgerparlament in ihrer Region berechtigt.  Anmelden können sich natürliche Personen, die den Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz haben. Der Verbraucher hat die angegebenen Daten korrekt anzugeben und ein Förderprojekt sowie eine Region zu wählen.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Verbraucher von der BVV Service GmbH per Email persönliche Logindaten zur BVV-Buchungsplattform. Der Verbraucher hat das Passwort für das BVV-Konto unverzüglich zu ändern bzw. von der BVV-Service GmbH ändern zu lassen, wenn er Anlass zur Annahme hat, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten.

Die Bürgerkarte erhält der Verbraucher über die bei der Anmeldung ausgewählten Region und der dafür zuständigen Initiativ. Bürgerkarten enthalten keine Kontodaten. Mit der Bürgerkarte kann nichts bezahlt werden. Nur der Förderzweck ist auf der Bürgerkarte hinterlegt.

Durch die erstmalige Nutzung  der BVV-Buchungsplattform mittels der Login Daten, Kartennummer und Zugangscode oder durch Benutzung der Bürgerkarte erklärt der Verbraucher sein Einverständnis mit den AGB und Geschäftsbedingungen.

Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten sind der BVV Service GmbH binnen 2 Wochen unter service@bvvservice.de mitzuteilen.

3. Kosten: Die Teilnahme bei BÜRGER-vermögen-VIEL ist für Verbraucher kostenfrei.

4. Funktionsweise: Werden von den teilnehmenden Anbietern Kundenumsätze in der BVV-Buchungsplattform eingebucht, entsteht für das auf der Bürgerkarte hinterlegte Förderprojekt ein Anspruch in Höhe von in der Regel 1,8 %, ca. 0,2 % fließt in das Bürgervermögen. Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Buchungsvorgängen sind in der BVV-Buchungsplattform dargestellt.  

5. Handhabung: Das Einbuchen der Kundenumsätze in die BVV-Buchungsplattform erfolgt in der Regel durch den Anbieter. Für den Verbraucher genügt es, beim Einkaufen die Bürgerkarte vorzuzeigen oder bei Bestellungen dem Anbieter die Kartennummer mitzuteilen.

Alternativ können von Verbrauchern Rechnungsbelege auch per E-Mail an service@bvvservice.de oder per Fax +49 8092-8543384 an die BVV-Service GmbH zur Einbuchung zugesendet werden.

6. Anonyme Bürgerkarten: Anonymisierte Bürgerkarten, bei denen keinerlei personenbezogene Daten, sondern nur das Förder-Projekt hinterlegt ist, erhalten Verbraucher auf Anfrage bei der für sie zuständigen Region/Initiative, über die Anbieter oder direkt von den Förderprojekten. Im Unterschied zu (normalen) Bürgerkarten, die mit Name, Anschrift und Email beantragt werden und die Verbraucher damit persönliche Login-Daten für die BVV-Buchungsplattform erhalten, haben anonyme Teilnehmer keinen Zugang zur BVV-Buchungsplattform. Es ist dann nicht möglich, eigenständig Buchungsvorgänge über die BVV-Buchungsplattform vorzunehmen oder mit der Bürgerkarte registrierte Umsätze über die BVV-Buchungsplattform nachzuvollziehen. Das Förder-Projekt wird natürlich in gleicher Weise gefördert.

Ebenso kann keine Einladung zum Bürgerparlament erfolgen. Anonyme Bürgerkarten haben kein Stimmrecht.

7. Einwendungen bei Buchungsvorgängen: Einwendungen gegen die Richtigkeit oder die Vollständigkeit einer Buchung müssen innerhalb eines Monats bei der BVV Service GmbH angegeben werden.

8. Transparenz: Neben den allgemein zugänglichen Daten unter www.buerger-vermoegen-viel.de können angemeldete Verbraucher mit den Login Daten in der BVV-Buchungsplattform ihre bei den Anbietern eingebuchten Umsätze einsehen. Unter "Kontodaten" können Verbraucher den durch sie ausgelösten Anspruch für das Bürgerparlament und ihr Förder-Projekt einsehen. Teilnehmer mit einer anonymen Bürgerkarte können zur Feststellung, inwieweit der Betrag vom Anbieter eingebucht wurde, Rechnungsbelege an die für sie zuständige Initiative oder an die BVV-Service GmbH senden. Über die nachträgliche Einbuchung entscheidet der Anbieter.

9. Bürgervermögen und Bürgerparlament: Über die Verwendung des Bürgervermögens einer Region, entscheiden die in der Region angemeldeten Verbraucher mittels der dazu einberufenen Bürgerparlamente. Die Einladung zum Bürgerparlament erfolgt über die für die Region jeweils zuständige Initiative.

10. Kartenverlust: Bei Verlust einer Bürgerkarte kann bei der zuständigen Initiative eine Ersatzkarte beantragt werden. BVV - Bürgerkarten enthalten keine Kontodaten. Es kann damit nichts bezahlt oder eingekauft werden. Dennoch werden wir Ihre Bürgerkarte binnen 24 Stunden sperren, sofern Sie dies wünschen und Sie uns den Verlust Ihrer Karte per Email oder Fax mitteilen.

11. Kündigung: Verbraucher können die Teilnahme bei BÜRGER vermögen VIEL jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an den Bürger-vermögen-viel e.V. beenden. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Bürgerkarte bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen.

12. Ausschluss: Der Bürger-vermögen-viel e.V. behält sich ohne Angabe von Gründen vor, die Bürgerkarte des Verbrauchers zu sperren/löschen und ihm die Nutzung der Bürgerkarte und der BVV -Buchungsplattform zu untersagen.

13. Haftungsausschluss: Weder der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V., noch die mit den Abrechnungsdienstleistungen und dem Unterhalt der BVV-Buchungsplattform betraute BVV Service GmbH haften für Versäumnisse der Partnerunternehmen, der teilnehmenden Förder-Projekte und der teilnehmenden Anbieter. Ebenso wird keinerlei Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Guthabenstände, sowie der unter Zahlen und Fakten angeführten Informationen gegeben. Weder der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V., noch die mit den Abrechnungsdienstleistungen betraute BVV Service GmbH haften für Schäden, die durch etwaige Fehler in der verwendeten Software entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Das Angebot auf www.buerger-vermoegen-viel.de enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. keinen Einfluss hat. Deshalb wird für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernommen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. derartige Links umgehend entfernen.

14. Hinweise zum Datenschutz: Beantragt ein Verbraucher die Bürgerkarte, werden der Name und Vorname, Emailadresse und die vollständige Anschrift benötigt (Basisdaten). Die im Anmeldeformular mitgeteilten Daten werden durch die zuständige Initiative und der mit den Abrechnungsdienstleistungen betrauten BVV Service GmbH zur Abwicklung des BÜRGER vermögen VIEL Systems verwendet, gespeichert und genutzt.

Die Basisdaten und gegebenenfalls deren Änderungen sind innerhalb der BVV - Buchungsplattform für Anbieter einsehbar. Die Anbieter sind per Vertrag dazu verpflichtet, die Ihnen zugänglichen Daten weder für sich selbst noch für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Eine Übermittlung von Verbraucherdaten an außerhalb des Systems stehende Dritte ist nicht erlaubt.

Zur Versendung von Informationen per Email oder Post, werden die notwendigen Basisdaten teilweise durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter). Unmittelbar nach Durchführung der Aktion werden die Daten wieder gelöscht. Verbraucher haben zudem jederzeit das Recht, die Löschung ihres Datensatzes zu verlangen. Hierzu genügt eine Email support@bvvservice.de.

15. Datenschutzanliegen: Zuständig ist der externe Datenschutzbeauftragte der BVV Service GmbH, Andreas Stürzl  - zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV), Geprüfter EDV-Sachverständiger (VSD), Interaktiv EDV, Haidenholzstr. 33, 83071 Stephanskirchen, E-Mail: datenschutz@interaktiv-edv.de.  An ihn können sich Verbraucher bei allen Fragen, die den Datenschutz bei BÜRGER vermögen VIEL betreffen, wenden. Fragen können stets auch per Email an service@bvvservice.de erfolgen.

16. Newsletter: Der Newsletter kann jederzeit per Email an support@bvvservice.de abbestellt werden.

17. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18. Gerichtsstand: Ist der Verbraucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des BÜRGER-vermögen-VIEL e.V.

19. Änderung der AGBs: Der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab per Email unter Ihrer zuletzt bekannten Emailadresse mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn der Verbraucher nicht innerhalb eines Monats nach Absendung der Mitteilung kündigt oder nach Ablauf dieser Frist die Bürgerkarte nutzt oder über die BVV-Buchungsplattform Buchungen vornimmt.

20. Salvatorische Klausel, Schriftform: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen nicht berührt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

AGB für Vereine und Förderprojekte

Ziel von BÜRGER vermögen VIEL ist es, Bürgerparlamente zu ermöglichen, Bürgerprojekten und Vereinen zu finanziellen Mitteln zu verhelfen, Bürgerengagement zu fördern, sowie der faire Umgang mit Anbietern, die sich für das Gemeinwohl engagieren. 100% der von den Anbietern bezahlten Gemeinwohlbeiträge werden an die von den Verbrauchern ausgewählten Bürger- und Förderprojekte weitergeleitet. Die notwendigen Abrechnungsdienstleistungen werden von dem Social Business Unternehmen BVV-Service GmbH ausgeführt. Es gelten folgende Geschäftsbedingungen:

Definitionen:

Die BVV-Webseite ist über die URL www.buerger-vermoegen-viel.de erreichbar.

Regionen/Initiativen organisieren in ihrer Region eigenständig Bürgerparlamente und die Herausgabe von Bürgerkarten. Verbraucher werden immer derjenigen Region/Initiative zugeordnet, unter der sie sich angemeldet haben. Dies kann vom tatsächlichen Wohnsitz abweichen.

Als Förderprojekt gelten die auf der BVV-Website als Förderprojekte aufgelisteten natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen.

Anbieter sind Unternehmen, welche bei BVV teilnehmen, die Bürgerkarte akzeptieren und ihren Verwaltungssitz in der Schweiz oder in der Europäischen Union haben.

Die Höhe der für die Förderprojekte entstehenden Guthaben sind tagesaktuell auf der BVV-Webseite einsehbar. 

1. Geltungsbereich: Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle teilnehmenden Förder-Projekte bei BÜRGER vermögen VIEL. 

2. Teilnahme: Als Förderprojekt teilnehmen können juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie teilrechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz in einem Land der Europäischen Union haben. Der Zweck des Förder-Projektes muss am Gemeinwohl orientiert sein. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.buerger-vermoegen-viel.de. Anmeldungen können auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

3. Kosten für die Teilnahme: Die Anmeldung und Teilnahme als Förder-Projekt ist kostenfrei.

4. Funktionsweise: Werden von den teilnehmenden Anbietern Kundenumsätze zusammen mit der Bürgerkartennummer in die BVV-Buchungsplattform eingebucht, entsteht für das auf der Bürgerkarte hinterlegte Förderprojekt in der Regel ein Anspruch in Höhe von 1,8 % des eingebuchten Zahlbetrages.

5. Transparenz: Das hieraus sich für das Förder-Projekt entwickelnde Guthaben ist täglich aktualisiert einsehbar unter dem Menüpunkt Förder-Projekte.

6. Auszahlung der Guthaben: Die Höhe des abrufbaren Guthabens wird dem Förder-Projekt nach Ende des Kalenderjahres per Email mitgeteilt. Guthaben unter 20,- Euro werden nicht ausbezahlt, jedoch fortgeschrieben. Zuständig für die Auswertung, Benachrichtigung und Auszahlung der Guthaben ist die BVV Service GmbH. Die vom Förderprojekt tatsächlich abrufbare Summe ergibt sich aus den tatsächlich von den Anbietern entrichteten Gemeinwohlbeiträgen. Liegen die eingegangen Gemeinwohlbeiträge des Kalenderjahres unterhalb der Guthaben für die Förderprojekte und der Bürgervermögen, so werden die Guthaben entspechend der vorhandenen Gemeinwohlbeiträge an die Förderprojekte ausbezahlt. Noch nicht auszahlbare Guthaben bleiben dem Förderprojekt erhalten und werden fortgeschrieben. Ebenso Guthabenbeträge unter 20,- Euro. Gegenüber der für das Förder-Projekt zuständigen Region/Initiative oder dem Verein BÜRGER vermögen VIEL e.V. besteht keinerlei Anspruch.

7. Steuerliche Behandlung: Die Begünstigung ist bei Vereinen buchhalterisch als sonstige wirtschaftliche Einnahme (Provisionen) zu behandeln.

8. Kündigung: Das Förder-Projekt kann die Teilnahme an BÜRGER vermögen VIEL jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen. Ebenso kann der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. mit einer Frist von 6 Wochen dem Förderprojekt ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Sofern nach der Kündigung durch sich in Umlauf befindende Bürgerkarten Guthaben anfallen oder noch offen sind, werden diese dem regionalen Bürgervermögen zugeschlagen.

9. Haftungsausschluss: Weder der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. noch die BVV Service GmbH haften für Versäumnisse der Partnerunternehmen, der teilnehmenden Verbraucher und der teilnehmenden Anbieter. Der BÜRGER-vermögenVIEL e.V. und die BVV-Service GmbH übernehmen keinerlei Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der unter Zahlen und Fakten angeführten Informationen. Weder der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. noch die BVV-Service GmbH haften für Schäden, die durch etwaige Fehler in der verwendeten Software entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

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Soweit dennoch eine Haftung eintritt, haftet der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. oder die BVV-Service GmbH nur bis zur Höhe des vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des BÜRGER-vermögen-VIEL e.V.  und der BVV-Service GmbH.

10. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Gerichtsstand: Ist das Förder-Projekt Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des BÜRGER-vermögen-VIEL e.V..

12. Änderung der AGBs: Der BÜRGER-vermögen-VIEL e.V. behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab per Email unter der zuletzt bekannten Emailadresse mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn das Förder-Projekt nicht innerhalb eines Monats nach Absendung der Mitteilung kündigt.

13. Salvatorische Klausel, Schriftform: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

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